| Immobilienschatzung |
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Bernhard Allenspach sen. war 32 Jahre lang baufachkundliches Mitglied der kommunalen Schatzungsbehörde und Schadenschätzer der kantonalen Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen. |
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Die Allenspach Architekten AG bieten diese Erfahrung an um Ihre Liegenschaft privat schätzen zu lassen. |
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Mit der Immobilienschatzung können praktisch alle Immobilien bewertet werden:
Einfamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Gewerbe- und Dienstleistungsliegenschaften
Stockwerkseigentum
Baurechtsliegenschaften
Baulandparzellen
Projektierte Bauvorhaben
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Eine Immobilienschatzung dient der Wertermittlung von Immobilien:
Kauf oder Verkauf von Liegenschaften
Wertbelegung für Kreditgeber wie Banken, Versicherungen etc.
Rechtliche Gründe wie Erbteilung, Gütertrennung, Grundstückgewinnsteuer
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Es gibt verschiedene anerkannte Methoden zur Ermittlung des Immobilienwertes:
Anhand der vorhandenen Bausubstanz (Lageklasse- / Realwert - Methode)
Über den erwarteten, zukünftigen Ertrag (Barwert – Methode)
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Für eine Berechnung sind folgende Informationen / Unterlagen nötig:
Aktueller Grundbuchauszug
Aktueller Katasterplan
Gebäudepläne (Grundriss / Schnitt)
Bauabrechnungen / Kaufverträge
Alte Immobilienschatzungen
STWE - Reglemente
Mietverträge / Baurechtsverträge
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Für eine Immobilienschatzung wird folgendermassen vorgegangen:
Auftrag erteilen und besprechen
Unterlagen organisieren resp. bestellen
Besichtigung des Objekts
Erstellen des Schatzungsberichtes
Besprechung des Schatzungsberichtes
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Gerne geben wir Auskunft über das Schatzungswesen und freuen uns auf Ihre Anfrage. |